Gesetzliche Bestimmungen

Nach den in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Geburts- und Taufbücher der letzten 100, die Trauungsbücher der letzten 75 und die Sterbebücher der letzten 30 Jahre für die allgemeine Einsichtnahme gesperrt. Trotz gewissenhafter Beachtung dieser Fristen kann es durch nachträgliche Eintragungen und Ergänzungen vor allem in den Geburts- und Taufbüchern zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen. Angesichts der Fülle von Personenstandsdaten war es während der Digitalisierung der Matriken nicht möglich, derartige Problemfälle von vorne herein aus dem Internetzugang zu entfernen. Bei konkreten Hinweisen auf solche Einzelfälle werden die betroffenen Seiten umgehend aus dem Internet entfernt. Ansprechpartner sind in solchen Fällen die Diözesanarchive Eisenstadt und Győr.