Matriken

172 Pfarren (ab Beginn bis ca. 1820; Deposita); Duplikate ab 1922 (seit 1967 als Indices geführt) Ab 1. Oktober 1895 ging auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes (damals Königreich Ungarn) die Matrikenführung an den Staat über. Seither herrscht hier ohne Unterbrechung die staatliche Matrikenführung und wir verweisen auf die zuständigen Standesämter, Gemeindeämter bzw. Bezirkshauptmannschaften. Dieser Sonderfall ist ein wesentlicher Unterschied zu den anderen österreichischen Diözesen, wo die staatliche Matrikenführung erst 1938 bzw. 1939 beginnt.