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Nach den in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Taufbücher der letzten 100, die Trauungsbücher der letzten 75 und die Sterbebücher der letzten 30 Jahre für die allgemeine Einsichtnahme gesperrt.

Trotz gewissenhafter Beachtung dieser Fristen kann es durch nachträgliche Eintragungen und Ergänzungen, vor allem in den Taufbüchern, zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen.     
Angesicht der Fülle der Personenstandsdaten war es während der Digitalisierung der Matriken nicht möglich, derartige Problemfälle von vorneherein von unserem Matrikenportal zu entfernen. Bei konkreten Hinweisen auf solche Einzelfälle, werden die betroffenen Seiten umgehend aus dem Internet entfernt.     
Ansprechpartner sind in solchen Fällen die Diözesanarchive Eisenstadt und Győr (siehe auch Kontakt).

Ab dem 01. Oktober 1895 ging auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes (damals Königreich Ungarn) die Matrikenführung an den Staat über. Ab diesem Datum haben die Kirchenbücher keinerlei Rechtsgültigkeit, weshalb wir auf die zuständigen Gemeindeämter, Standesämter bzw. Bezirkshauptmannschaften verweisen müssen.     
Dieser Sonderfall stellt einen wesentlichen Unterschied zu den anderen österreichischen Bundesländern dar, wo die staatliche Matrikenführung erst mit 1938 bzw. 1939 beginnt.